
Mehrwertsteueranpassung – Beschreibung der notwendigen Einstellungen in DISPONIC
durch das Konjunkturpaketes soll der Konsum und damit die Wirtschaft angekurbelt werden. Eine der Maßnahmen ist die Senkung der Mehrwertsteuer vom 01. 07. 2020 bis 31.12. 2020. Der volle Steuersatz von 19,00 % wird auf 16,00 % und der verminderte Steuersatz von 7,00 % auf 5,00 % gesenkt. Zu Beginn des Jahres 2021 sollen die bisherigen Steuersätze von 19,00 % und 7,00 % wieder gültig sein.
Wir geben Ihnen mit diesem Dokument eine Anleitung an die Hand, mit der in DISPONIC die Umstellung durchführbar ist.
WICHTIG:
Für den korrekten Mehrwertsteuersatz und auch die Erlöskonten ist immer der Leistungszeitraum bzw. Lieferzeitraum das Hauptkriterium. Dieser wird in den Vorgängen im Kopf festgehalten.
Aktuell ist außerdem geplant, dass zum 01. 01. 2021 wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 % gelten soll. Sollte sich das Datum nicht bestätigen, passen Sie bitte an den jeweiligen Stellen das Datum entsprechend an.
1.1 Anpassung der Mehrwertsteuersätze
Rufen Sie bitte unter „Grundlagen/MwSt.-Sätze“ die Einstellungsmöglichkeiten für die Mehrwertsteuersätze auf.

Sie haben die Möglichkeit, für jeden Steuersatz ein eigenes Steuerkennzeichen und ein eigenes Steuerkonto für die FiBu- Übergabe zu hinterlegen. Bitte informieren Sie sich hierzu beim entsprechenden Hersteller Ihrer Finanzbuchhaltung.
Unter Umständen ändern Sie auch die Bezeichnung des Steuersatzes in „Regelsatz“ oder „Ermäßigter Satz“ um, damit es hier nicht zu Verwirrungen kommt.
1.2 Anpassung des Erlöskontos/ Update für diese Funktion ist seit dem 1.7.2020 verfügbar
Um den Erlöskonten die richtigen Mehrwertsteuersätzen zuzuweisen, können diese ebenfalls mit einem „von-Datum“ erfasst werden. Rufen Sie hierfür in den Grundlagen die Erlöskonten auf.

1.3 Erstellung von Rechnungen
Die zuvor hinterlegten, zeitlichen Änderungen der Mehrwertsteuersätze und der Erlöskonten, aktualisieren sich automatisch in den Abrechnungsmodellen in denen diese zugeordnet wurden. Bedeutet, Sie müssen Ihre Abrechnungsmodelle nicht anfassen und die Mehrwertsteuersätze und/oder Erlöskonten von Hand anpassen.
Auch in der Zuordnung der Abrechnungsmodelle an Ihre Aufträge, müssen keine Anpassungen vorgenommen werden. Es entfällt somit beispielsweise die Gültigkeiten zeitlich anzupassen. Sofern keine preislichen Anpassungen vorgenommen werden.
Jedoch muss darauf geachtet werden, dass bis zum 30.06.2020 alles sauber an die Belegbearbeitung übergeben wurde.
Hierzu sollten einmal alle Aufträge bis zum 30.06.2020 „Berechnet“ werden.


Wir empfehlen diese strikte Abgrenzung in der Erstellung der Rechnungen, damit sichergestellt ist, dass DISPONIC mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz arbeitet.
Vor allem bei Pauschalrechnungen empfehlen wir diese Vorgehensweise einzuhalten. Da DISPONIC bei Pauschalrechnungen Daten vorhält. Um diese schneller übergeben zu können.
1.4 Aufsplittung von Jahresrechnungen
Bei Rechnungen die anteilsmäßig in beide Zeiträume fallen, bleibt eine manuelle Aufsplittung unumgänglich. Dies gilt insbesondere für Jahrespauschalen die erst zur Mitte oder Ende des Jahres erstellt werden. Diese müssen leider manuell aufgeteilt werden.
DISPONIC wird Ihnen diese Rechnung mit dem verminderten Mehrwertsteuersatz in der Belegbearbeitung ausweisen.
Passen Sie den Lieferzeitraum der Rechnung an, für die erste Hälfte des Jahres bis einschließlich den 30.06.2020. Gegebenenfalls müssen Sie DISPONIC in den Belegpositionen zwingen sich nochmal zu aktualisieren, indem Sie die Anzahl anpassen und dann die Änderung speichern. Sie werden sehen, dass DISPONIC den Mehrwertsteuersatz von 16% auf 19% ändern wird.



