
LOHN – Minimumstunden
DISPONIC LOHN – Neue Funktion Minimumstunden
Immer mehr Anwenderinnen und Anwender haben es bereits bemerkt: DISPONIC, unsere spezialisierte Branchenlösung für Sicherheitsdienstleister, entwickelt sich kontinuierlich weiter. In den vergangenen Wochen und Monaten wurden zahlreiche neue Funktionen integriert, die die tägliche Arbeit in der Dienstplanung, Personaleinsatzplanung und Lohnabrechnung noch effizienter machen. Eine dieser besonders praxistauglichen Erweiterungen betrifft das Thema Minimumstunden in der Lohnabrechnung – eine Funktion, die demnächst auch in der Fakturierung zur Verfügung stehen wird.
Warum Minimumstunden wichtig sind
Gerade im Veranstaltungsbereich kommt es häufig vor, dass Mitarbeitende nur für sehr kurze Einsätze eingeplant werden – beispielsweise für den Aufbau, die Einlassphase oder kurze Kontrollgänge. Obwohl die tatsächliche Arbeitszeit mitunter gering ist, wird dennoch häufig eine verbindliche Mindeststundenanzahl vergütet. Unternehmen möchten damit eine faire Bezahlung sicherstellen und gleichzeitig administrative Abläufe standardisieren.
Mit der neuen DISPONIC-Funktion können solche Situationen nun deutlich einfacher, transparenter und fehlerfreier abgerechnet werden.
Neue Abrechnungsoptionen im Modell Minimumstunden
In den DISPONIC-Abrechnungsmodellen stehen ab sofort neue Optionen zur Verfügung, die jeweils genau eine Zeile aktivieren. Diese Optionen ermöglichen eine flexible, präzise und rechtssichere Abbildung unterschiedlichster Kunden- und Vertragsanforderungen.
1. Zu zahlende Mindeststunden
Diese Option kommt zum Einsatz, wenn garantiert mindestens eine bestimmte Anzahl an Stunden vergütet werden muss – unabhängig davon, wie lange tatsächlich gearbeitet wurde.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter übernimmt einen 90-minütigen Einsatz, laut Vereinbarung sind jedoch mindestens 3 Stunden zu bezahlen. DISPONIC sorgt automatisch dafür, dass in der Lohnabrechnung genau diese 3 Stunden berücksichtigt werden.
Vorteile:
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klare Vorgaben
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automatische Korrektur kurzer Einsätze
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keine manuelle Nachbearbeitung notwendig
2. Zu arbeitende Mindeststunden
Hierbei handelt es sich um die umgekehrte Logik: Diese Option verlangt, dass eine bestimmte Mindeststundenanzahl geleistet werden muss, damit die Zeile überhaupt berücksichtigt wird.
Beispiel:
Eine Einsatzregel greift nur, wenn mindestens 4 Stunden gearbeitet wurden. Wird diese Schwelle nicht erreicht, wird die Zeile automatisch ignoriert.
Vorteile:
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präzise Abbildung von Voraussetzungen
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flexible Staffelungen und Regelwerke möglich
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minimiert Fehler durch falsche Zuordnungen
3. Fixstunden
Mit dieser Option wird stets eine fest definierte Stundenzahl abgerechnet – unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit und ohne Mindestgrenzen.
Beispiel:
Für einen speziellen Technikcheck wird jedes Mal eine pauschale Stunde abgerechnet, auch wenn der Einsatz nur 20 Minuten dauert.
Vorteile:
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ideal für Pauschaleinsätze
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sorgt für klare Kalkulation
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einfach und zuverlässig
Fazit: Mehr Automatisierung, mehr Kontrolle, weniger Aufwand
Die neuen Mindeststundeneinstellungen in DISPONIC LOHN sind ein weiterer wichtiger Schritt, um die Abrechnung in Sicherheitsunternehmen effizienter und flexibler zu gestalten. Anwender profitieren von:
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weniger manuellen Korrekturen
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klaren, nachvollziehbaren Regelwerken
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einer fehlerfreien und rechtssicheren Lohnabrechnung
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bald auch automatischer Umsetzung in der Fakturierung
Damit wird DISPONIC seinem Anspruch gerecht, nicht nur Marktführer zu sein, sondern auch Innovationsführer für die digitale Organisation von Sicherheitsunternehmen.