Urlaubsantrag: Genehmigung auch über die Dienstplanung möglich
Wir haben für Sie den Genehmigungsprozess für Urlaubsanträge angepasst.
Sie können jetzt beim Genehmigen eines Urlaubsantrags – bei bereits geplanten Diensten für diesen Zeitraum – direkt entscheiden, was mit den Diensten passieren soll. Es sind dieselben Optionen wie beim Verplanen einer Abwesenheit auf einen Dienst (Dienstplanung) verfügbar. Somit sparen Sie enorm viel Zeit, um zwischen den Bereichen Urlaubsantrag und Dienstplanung zu wechseln.
Umgekehrt funktioniert es nach der gleichen Logik, wenn Sie einen Dienst über eine Abwesenheit planen.