Sicherheit in Polen: zwischen Gesetz und Wirklichkeit

Eine Trennung zwischen Empfangsdiensten und anderen Sicherheitsdienstleistungen gibt es in Polen nicht. Das hat eine Geschichte. In den 50er Jahren waren es Behindertenwerkstätten, die Empfangsdienste angeboten haben. In den 90er Jahren der erste Wandel. Versicherer forderten den Schutz der Gebäude durch Sicherheitsunternehmen. Zu dieser Zeit wurde vom Staat ein Behindertenfond verabschiedet. Die Sicherheitsunternehmen, die Menschen mit Behinderung angestellt hatten, profitierten von staatlichen Zuschüssen. Das hatte letztendlich die Entwertung des Begriffs „hochqualitative Bewachung“ zur Folge.

„Sicherheit und Schutz“ wird in Polen für jegliche Tätigkeiten der Branche verwendet.

  • Schlüsselübergaben, Ausweiskontrollen oder Reinigungs-, Ordnungs-, und Gartenarbeiten: alles Tätigkeiten, die von Menschen mit Behinderung oder Rentnern ausgeführt werden können.
  • Sicherungen von Objekten: erfordern gute PC-, Alarmanlagen-, oder Fremdsprachenkenntnisse.

Momentan gibt es keine Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen. Obwohl diese stark differieren. Auch mit Blick auf die Belastbarkeit und die zumutbare Überstundenobergrenze.

Die meisten Arbeitnehmer verschiedener Sicherheitsunternehmen überschreiten die gesetzlich zugelassenen Überstunden. Das sind in Polen 150 Stunden pro Kalenderjahr. Nach etwa drei Monaten ist die Überstundenobergrenze erreicht. Viele suchen sich dann eine neue Arbeitsstelle oder einen Nebenjob. Einige Unternehmer gründen mehrere Gesellschaften. Die Arbeitnehmer sind dann für diese Gesellschaften tätig.

Die Software DISPONIC kann die Problematik abbilden. Die Gesellschaften können als getrennte Organisationseinheiten anlegen werden. Mitarbeiter, die mehrere Arbeitsverträge besitzen, können verschiedenen Firmen zugeordnet werden. Über die Funktion „Verknüpfung“ werden die Verträge bzw. Mitarbeiter zusammengeführt. So ist es möglich die Auswertungen personenbezogen zu gestalten. Mitarbeiter bekommen einen Gesamteinsatzplan zugeschickt- während die Behörden die Auswertungen immer getrennt erhalten.

Robert Chustecki

Prokurist
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