Mehrwertsteueranpassung – Beschreibung der notwendigen Einstellungen in PADIS

Liebe PADIS-Anwenderinnen und Anwender,

durch das Konjunkturpaketes soll die Wirtschaft angekurbelt werden. Eine der Maßnahmen ist die Senkung der Mehrwertsteuer vom 01. 07. 2020 bis 31.12. 2020. Der volle Steuersatz von 19,00 % wird auf 16,00 % und der verminderte Steuersatz von 7,00 % auf 5,00 % gesenkt. Zu Beginn des Jahres 2021 sollen die bisherigen Steuersätze von 19,00 % und 7,00 % wieder gültig sein.

Wir geben Ihnen mit diesem Dokument eine Anleitung an die Hand, mit der in PADIS die Umstellung durchführbar ist.

WICHTIG:
Für den korrekten Mehrwertsteuersatz und auch die Erlöskonten ist immer der Leistungszeitraum bzw. Lieferzeitraum das Hauptkriterium. Dieser wird in den Vorgängen im Kopf festgehalten.

Aktuell ist außerdem geplant, dass zum 01. 01. 2021 wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 % gelten soll. Sollte sich das Datum nicht bestätigen, passen Sie bitte an den jeweiligen Stellen das Datum entsprechend an.

Anpassung der Mehrwertsteuersätze

Rufen Sie bitte unter „Grundlagen/Fakturierung/MwSt.-Kennzeichen“ die Verwaltung der Mehrwertsteuersätze auf.

Auf der linken Seite sind die gültigen Steuersatz hinterlegt. Das gilt auch für die Übersetzung des Steuerschlüssels für die Übergabe an die Finanzbuchhaltung (muss bei Verwendung von Automatikkonten nicht gefüllt sein).
Auf der rechten Seite muss nun im Datumsfeld der Stichtag für den geänderten Steuersatz und der entsprechende Steuersatz hinterlegt werden. Bitte informieren Sie sich beim Hersteller Ihrer Finanzbuchhaltung wegen eines geänderten Steuerkennzeichens. Dieser müsste hier zusätzlich hinterlegt werden.

Anpassung der Erlösgruppen

In der Regel möchten Sie die Erlöse in diesem Zeitraum auf ein anderes Erlöskonto buchen. Da innerhalb von Padis nur mit Erlösgruppen gearbeitet wird, kann die Verknüpfung zu den Erlöskonten in den Grundlagen genauso einfach angepasst werden.
Rufen Sie bitte unter „Grundlagen/Fakturierung/Erlösgruppen“ die Verwaltung der Erlösgruppen auf.

Aktuell ist geplant, dass diese Maßnahmen zum Beginn des Jahres 2021 wieder rückgängig gemacht werden sollen.
Wenn dieses Datum endgültig bestätigt ist, tragen Sie in beiden Programmen die Werte wieder um.
Was bedeutet das?
Tragen Sie jeweils auf der linken Seite die Werte die ab dem 01.07.2020 gültig sind ein und auf der rechten Seite die Werte die dann zum 01.01.2021 (oder späteren Zeitpunkt) gültig sein werden. Evtl. möchten Sie dann im kommenden Jahr für 19% MwSt. ein anderes Erlöskonto bebuchen als Sie das aktuell machen.

Erstellung der Rechnungen

In Padis gibt es vier verschiedene Methoden Rechnungen zu erzeugen.

  1. Bewertung Faktur / Übergabe Bewertung an Faktur
  2. Erfassung Fakturierungsmengen / Übergabe erfasste Mengen an Faktur
  3. Übergabe Pauschalen an Faktur
  4. Manuelle Rechnung

 

  1. Bewerten Sie zuerst die Faktur bis 30.06.2020. Danach starten Sie die „Übergabe Bewertung an Faktur“ und geben hier als Endedatum den 30.06.2020 ein.
    Stundenbewertungen ab Juli müssen entsprechend ab dem 01.07.2020 bewertet und übergeben werden.
  2. Bei der Übergabe von Erfassten Mengen muss ebenfalls wie unter 1. zwingend eine Abgrenzung zum 30.06.2020 vorgenommen werden. Häufig werden diese Rechnungen sowieso pro Monat erstellt, so dass sich am Vorgang für Sie als Benutzer nichts ändert.
  3. Haben Sie Pauschalen die monatlich, quartalsweise bzw. halbjährlich abgerechnet werden, und diese sich an dem Kalender orientieren, haben Sie keinerlei Mehrarbeit. Bei Pauschalen die zum Teil im Juni und im Juli gültig sind, ist eine manuelle Aufsplittung unumgänglich.
    Gleiches gilt für Jahrespauschalen die erst zur Mitte oder Ende des Jahres berechnet werden. Diese müssen leider manuell aufgeteilt werden.
    Über Jahresrechnungen, die zu Beginn des Jahres gestellt wurden hat sich die Finanzbehörde noch nicht geäußert.
  4. Manuelle Rechnungen müssen im Vorgangskopf grundsätzlich aufgesplittet werden. Diese darf nicht vom 13.06.2020 – 13.07.2020 über den Stichtag (30.06.2020) gehen, sondern muss entsprechend ebenfalls zum Monatsende gesplittet werden.
    Erbrachte Leistungen für den Juli müssen dann auf einem gesonderten Vorgang zu finden sein.

 

Peter Schmitz

Projektleitung, Organisationsprogrammierer
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